Corona Maßnahmen-Lockerungen
Der Besuch beim Zahnarzt ist weiterhin sicher
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Obwohl die Fallzahlen immer noch extrem hoch sind, fallen fast alle „Corona-Schutz-Maßnahmen“ weg.
Seit rund zwei Jahren müssen wir im Supermarkt und anderen öffentlichen Innenräumen wie Restaurants, Kinos, Museen und Schulen „Maske“ tragen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen.
Ab 03.04.2022 sieht das geänderte Infektionsschutzgesetz nur noch wenige staatliche Vorgaben zum „Maskentragen im Alltag“ vor. Bundesweit gilt das in Zügen, Flugzeugen sowie im Nahverkehr in Bussen und Bahnen. Die Länder können eine „Maskenpflicht“ außerdem allgemein für Einrichtungen anordnen, in denen gefährdete Menschen wohnen oder sich aufhalten: Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheime sowie andere Gemeinschaftseinrichtungen.
In der Zahnarztpraxis am Markt in Greven setzen wir weiterhin auf Sicherheit. Wir tragen weiterhin konsequent Mund-Nasen-Schutz („Masken“)und bitten auch Sie weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz beim Betreten unserer Praxis zu tragen. Wir setzen auch künftig alle Hygienemaßnahmen im Hinblick auf einen umfassenden Schutz vor einer Infektion durch das Coronavirus konsequent um.
Wir sehen die Basisschutzmaßnahmen als unverzichtbar an.
Wir möchten, dass Sie und auch wir als Praxisteam durch diese Maßnahmen weiterhin maximal geschützt sind und gesund bleiben!
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